|
|
|||||||||||
Schiesspflicht Schiesspflichtig sind die Jahrgänge 1977 bis 1991 (20 bis 34 järig). Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Entlassungen 2010: 1977, sowie 1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, den persönlichen Gehörschutz. Bedingungen Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen werden. Programm
|
|||||||||||